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Beantwortet Diamant-Eventgebäude entzaubern

  • Themenstarter DeletedUser16152
  • Startdatum
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DeletedUser425

Ganz schlechtes Beispiel. Wenn das Bild nicht wirklich grottenschlecht ist, findest du immer einen Händler, der dir zumindest noch einen Bruchteil dafür bezahlt. Und wenn das Bidl richtig alt ist, also viel älter als Elvenar, kann man dafür sogar das Hundertfache und mehr des Kaufpreises dafür bekommen.
Ein gutes Bild kann man immer ansehen, ohne dass es jemals alt wird.
Alt allein ist kein Garant für gut und manche Bilder bekommt man geschenkt und will sich trotzdem nicht haben. Ich glaube du kennst dich mit Bilder nicht so aus, wie es scheint.
 

DeletedUser16152

So nun noch ein Beispiel von mir.
Wenn ich mir ein Auto kaufe ,
damit ich den VORTEIL habe,
schneller von A nach B zu kommen.
Dann heißt das aber nicht das ich das Auto dauerhaft nutzen muss.
Nein ich darf es auch in die Garage stellen und zb erst nach 3 Wochen wieder nutzen
ohne das der Händler sagt ich hole es ab und verschrotte es.
was sagt uns dass wenn man etwas mit baren Geld bezahlt dann ist es unser Eigentum und wir können es nutzen oder auch nicht.

Bei Elvenar läuft das anders
wenn man etwas kauft und es dann nicht dauerhaft nutzt wird man sozusagen
ENTEIGNET.
Und das ist nicht rechtens.
Nicht rechtens ist eine Umschreibung für UNGESETZLICH,GESETZWIDRIG oder ILLEGAL

Normal müsste das so laufen ich benutze mein Eigentum zur Zeit nicht AB INS LAGER
Ich will mein Eigentum zurückgeben dann gibt es einen Rückkaufswert in irgend einer Form


LG
Kira
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Sanjara

Schüler der Zwerge
Wenn du dein Auto zerstörst ist aus auch weg - und genau das machst du beim verkaufen im Spiel :p
ist also eher eine Art Selbst-Enteignung ;)
 

DeletedUser143

Bei Elvenar läuft das anders
wenn man etwas kauft und es dann nicht dauerhaft nutzt wird man sozusagen
ENTEIGNET.
Und das ist nicht rechtens.
Nicht rechtens ist eine Umschreibung für UNGESETZLICH,GESETZWIDRIG oder ILLEGAL

Normal müsste das so laufen ich benutze mein Eigentum zur Zeit nicht AB INS LAGER
Ich will mein Eigentum zurückgeben dann gibt es einen Rückkaufswert in irgend einer Form

Das ist leider alles rechtens. Du erwirbst ja nicht mal Eigentum, sondern nur ein Nutzungsrecht. Also immer schön aufpassen, wem man seinen Euro gibt.

Auch wenn die Gesetze schlecht sind, sind sie gültig. Wenn die Gesetze für die Onlinespiele mal ans reale Leben angepasst würden (oder nur an das was so in anderen Bereichen des Onlinehandels gilt - ich kann mein virtuelles Haus ohne Angabe von Gründen 14 Tage lang zurückgeben, ist ja dann im Gegensatz zu einem realen Smartphone etc. nicht mal abgenutzt oder wenger wert:p) schmelzen wahrscheinlich die Umsätze wie Butter in der Sonne.
Aber wie gesagt, die Lobbyarbeit ist sehr gut (siehe Glücksspielgesetzgebung, die nicht für den Onlinespielebereich gilt) und die älteren Herren oder Spitzenverdiener, die entscheiden und sich mit solchem "Kinderkram" eh nicht abgeben, müsse auch nicht alles verstehen.;)
 

DeletedUser18223

wenn man etwas kauft und es dann nicht dauerhaft nutzt wird man sozusagen
ENTEIGNET.
Und das ist nicht rechtens.
Richtig-Und doch liegst du komplett falsch:cool:
Du gehst einen Kaufvertrag mit Inno ein, Inno bekommt deine Euros und du Diamanten. Damit ist der Vertrag von beiden Seiten erfüllt. Du kannst sogar die Diamanten(nur in voller Höhe) zurückgeben und damit von deinem Rückgabe/Wiederufrecht Gebrauch machen.
Alles was danach kommt-Für was, ob oder ob du nicht deine Diamanten ausgiebst, für Gebäude, Events oder was auch immer-Hat mit dem ursprünglichen Kaufvertrag nichts zu tun-Dieser wurde bereits durch den Erwerb der Diamanten abgeschlossen;)
Wenn du dir beim Bäcker ein Brot kaufst, kannst du es bei Beanstandungen zurückgeben-Aber nicht nachdem du es Gegessen hast:rolleyes:
Und ja, die Diamanten sind dein Eigentum, mit diesen kannst du machen was du möchtest-Also alles zu 100% Legal und der einzige Grund eine "Ingame Währung" überhaupt einzuführen. Denn du kaufst hier keine Gebäude oder Erweiterungen für Euros-Nur Dias.
Diese "Zahlungsmethode" gibt es heutzutage überall-Games, Musik, Casinos usw.
Nicht der Verkäufer ist hier in der Pflicht-Nur der Käufer, der entscheidet selber was er mit seinem "Ingame-Guthaben" macht. Und weg ist weg.
 

DeletedUser143

Wenn du dir beim Bäcker ein Brot kaufst, kannst du es bei Beanstandungen zurückgeben-Aber nicht nachdem du es Gegessen hast:rolleyes:

Richtig, ich kann es aber auch zurückgeben (obwohl Brot hier ein schlechtes Beispiel ist;)), wenn ich es mit einem Gutschein bezahlt habe, den ich vorher für 5€ vom selben Händler erworben habe,

Und ja, die Diamanten sind dein Eigentum, mit diesen kannst du machen was du möchtest-Also alles zu 100% Legal und der einzige Grund eine "Ingame Währung" überhaupt einzuführen. Denn du kaufst hier keine Gebäude oder Erweiterungen für Euros-Nur Dias.

Die Dias sind der Gutschein, der nur die Abwicklung vereinfacht. Und genau das ist die Gesetzeslücke. Also alles legal, aber du hast recht, es ist der einzige Grund so eine ingame Währung überhaupt einzuführen. Brauchen tut man sie nicht mehr in einer Zeit, wo manche schon jeden 99cent-Betrag mit dem Handy bezahlen.
 

DeletedUser20760

Ok. Erwerb von Dias stellt juristisch Erwerb von Eigentum dar.
Definition:

Eigentum
Gesetz: §§ 903, 929, 985 BGB
Rechtsgebiet: Sachenrecht
Definition und Erklärung
Das Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Es umfasst die Befugnis, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen (§ 903 S. 1 BGB). Eigentum an beweglichen Sachen wird derivativ nach den §§ 929 - 931 BGB, originär nach den §§ 937 ff. BGB oder gutgläubig vom Nichtberechtigten nach den §§ 932 - 936 BGB erworben. Der Eigentümer kann insbesondere einen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB geltend machen.
Verweise
  • Gesetzestexte auf dejure.org: §§ 903, 929, 985 BGB
Eine ersatzlose Wegnahme stellt demzufolge eine Straftat dar.
Der Tausch von Dias in Gebäude ändert an den Besitzverhältnissen nichts.

Siehe auch:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 242 Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Nur mal so angemerkt.

#Non scholae, sed vitae discimus#
 

Killy

Schüler der Goblins
Hat doch schon jemand geschrieben, dass du bei Onlinespielen kein Eigentum erwirbst, sonder bloß ein Nutzungsrecht.
 

Tacheless

Community Manager
Elvenar Team
Um dieser Diskussion ein Ende zu machen: Gebäude, die einmal in der Stadt aufgestellt sind und dann gelöscht werden, werden nicht ins Inventar (zurück) gelegt werden.
Diese Idee verschieben wir somit ins Archiv.
 
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