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Beantwortet Erzmagier?

Elfenprinzess

Kluger Baumeister
Sagen wir mal Person A ist Erzmagier und möchte mal die Gemeinschaft zwecks Handel verlassen, und gibt dann den Erzmagier Person B. Dann kommt er wieder kann Person B dann den Erzmagier an Person A zurück geben?
 

DeletedUser85

Hehe, kann aber nach hinten rausgehen. Wenn nämlich Person B dann das Amt nicht mehr abgeben will, wirds schwierig.
 

Pukka

Geist des Blattes
dann geht person A mit dem gemeinschaftsvermögen wo anders hin. das wär wohl so wie selber ins knie geschossen.
 

DeletedUser548

Der Erzmagier sammelt die zu handelnden Ressourcen durch Gildenhandel ein. Geht dann zur anderen Gemeinschaft und handelt dieses Vermögen dann in die benötigten Güter um.
 

DeletedUser85

Ahja stimmt, da war was, er hat ja die Güter von den anderen in seinem Inventar.
 

Pukka

Geist des Blattes
der "handlungsreisende" bekommt ja meist aus der gemeinschaft die überschüsse um sie in die mangelgüter zu tauschen, dann zurückzukehren und die erwirtschafteten güter zu verteilen. schliesslich sind handelsreisen ja kein eigennutz. wenn also die gm ihn nicht wieder reinlässt hat er die dringend benötigten mangelgüter.
 
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