Abwarten. Grundsätzlich ist die Grenze zwischen "Lästern" und "Übler Nachrede" fließend und selten mehrheitsfähig. Aber die Moderatoren sorgen hier üblicherweise schon dafür, dass in der Gilden-/Mitglieder-Suche jeder ungestört entscheiden darf, wie er "Werbung" für sich macht.
Da ich das Ding aber nunmal auch gelesen habe, möchte ich schon darauf hinweisen, dass das Veröffentlichen von Chat- oder PM-Inhalten (z.B. auf YouTube) ohne Einwilligung der Verfasser juristisch als Verletzung der Persönlichkeitsrechte angesehen werden kann. Da kann der Betroffene sogar vor den Kadi ziehen, wenn er es drauf anlegt. Also Vorsicht!