Es ist sowieso fraglich, ob virtuelle Währungen von der Mehrwertsteuersenkung betroffen sind. Ich habe gerade recherchiert:
Betrifft Unternehmen mit Dienstleistungen sowohl im Mittelstand als auch Konzerne
Einzelhandel, Großhandel, Autohandel
Handwerksbetriebe
Bücher, Zeitschriften, Tabak und so weiter sind zum Beispiel nicht inbegriffen. Da gilt auch weiterhin der normale Steuersatz.
Darüber hinaus ist kein Unternehmen verpflichtet, die Senkung an den Kunden weiterzugeben, es sei denn sie wird auf der Rechnung ausgewiesen. Wenn also ein Kunde für 10 Euro netto einkauft (ohne Mehrwertsteuer), kommt die obendrauf. In dem Fall hat er wirklich gespart, denn dann kommen von Juni bis Dezember 2020 nur 5 oder 16 Prozent obendrauf.
Ist in den 10 Euro die Mehrwertsteuer mit drin, und sie wird NICHT auf dem Bon ausgewiesen, dann lässt es sich sowieso nicht nachvollziehen, ob das Produkt jetzt mit dem alten oder dem neuen Steuersatz verkauft worden ist.
Kryptowährungen sind zum Beispiel auch nicht betroffen, für die gilt der alte Steuersatz.
Und so leid es mir tut, aber
@Romilly hatte absolut recht. Genau das kam bei meiner Recherche auch raus.