Mit den AGB hatte ursprünglich jeder schon dieser Datenverarbeitung zugestimmt,
und diese sind bis zum 25.05.2018 gültig.
durch die neue Möglichkeit der Auswahl kann man nun diesem bereits bestätigten Part widersprechen und diese Rechte einschränken.
Falsch, jeder, wirklich jeder Anbieter, der meine Daten bekommt, muss mich vorher Fragen, ob er diese weitergeben oder diese nutzen darf.
Dazu zählen IP Adressen, E-Mail Adressen etc. All das was einige und bestimmte Anbieter einfach an Drittunternehmen weitergeben oder damit spielen als wären es ein paar Papierschnipsel. Auch dürfen diese Daten nicht ohne meine Zustimmung eingesehen werden.
Mit den Daten wird nicht sang- und klaglos mehr gemacht, als vorher, man kann aber künftig entscheiden, dass weniger Austausch stattfindet.
Das kann man nicht entscheiden, generell muss man den Nutzer zuvor Fragen ob diese vertraulichen Daten weitergegeben werden dürfen!
Ob es dazu noch eine InGame Ankündigung geben wird, kann ich an dieser Stelle nicht abschätzen, da es sich, wie
@Vendor sagt, um kein Spielfeature handelt.
Sie müssen es nicht nur ankündigen, sie müssen diese Option bereitstellen, bzw. muss mir dieses ermöglicht werden, da es ab den 25.05.2018 in der EU so Gesetzlich festgelegt ist.
Ein Ingame Ankündigung wäre als Hinweis, dass demnächst z.B. per Mail, die neuen Datenschutzrichtlinien zugänglich gemacht werden, akzeptabel . Wenn ich richtig liege, muss dem Kunden /Nutzer auch die Möglichkeit gegeben werden diese abzuspeichern, da nur so gesichert ist, dass Änderungen erkennbar wären.
Ist auch so, denn ohne deine Zustimmung würde sich INNO Strafbar machen und das wissen sie auch.
Die DSGVO tritt am 25.05. in der ganzen EU in Kraft. Da wird nichts mehr verhandelt. Das ist bindend. Und sie ist weitreichend. Das ist auch gut so.
Sehe ich genauso.
Hmm, also ich weiß ja nicht, wie das bei Spieleanbietern so läuft, aber bei uns (Anwaltskanzlei), müssen wir ab 25.05.18 jedem Mandanten die Bestimmungen der DSGVO zugänglich machen und eine nInfo aushändigen
Das muss jeder, der meine Daten bekommt oder bekommen hat.
Der Mandant muß uns bestätigen, dass er diese Info zur Kenntnis genommen hat. Außerdem müssen wir für die Kontrollbehörden eine Datenverarbeitungsdokumentation führen, die wir auf Nachfrage jederzeit vorlegen müssen.
Und das ist auch bei jedem Online Unternehmen sowie Online Spiele-Anbieter in der EU so, denn gegen meinen Willen nun etwas weiterzugeben, was ich vertraulich abgab (Daten) ist ab dem 25.05.2018 genauso wie zuvor, doch nun höher gesetzt Strafbar zum und für einen besseren Schutz der Kunden oder Usern im www. Generell geht nichts mehr ohne eine Zustimmung.
Ich denke also schon, dass Inno uns zumindest auf die neu eingepflegte Funktion hätte hinweisen müssen.
Sie haben ja noch bis kommenden Freitag Zeit.
Mit dem 25. Mai 2018 wird die EU Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) wirksam - ohne weitere Übergangsfristen.
Die neuen Datenschutzbestimmungen umfassen 84 Paragraphen einige hiervon sind wiederum mit BDSG § gebunden und treten ab den 25 Mai 2018 in Kraft.